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Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung sorgt man für Situationen vor, in denen man nicht mehr selber entscheiden kann. Man hält im Voraus fest, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt. Das erlaubt es Ärztinnen und Ärzten gemäss dem Willen des Patienten zu handeln und entlastet auch Angehörige.

Die FMH und die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) stellen Patientinnen und Patienten eine Patientenverfügung in zwei Varianten (ausführliche Version und Kurzversion) sowie eine Hinweiskarte fürs Portemonnaie zur Verfügung.

Patientenverfügung der FMH

    Vorsorgeauftrag

    Der Vorsorgeauftrag ermöglicht einer Person die Gestaltung der eigenen Angelegenheiten für den Fall der zukünftigen Urteils- und damit Handlungs-unfähigkeit. Insbesondere kann eine handlungsfähige Person mit einem Vorsorgeauftrag für den Fall ihrer eigenen Urteilsunfähigkeit eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen mit der Erledigung gewisser Angelegenheiten beauftragen (Art. 360 ZGB).

    Vorsorgeauftrag des Kantons St. Gallen